Öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts über unsere Beschwerde


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Link zur Podcast:
http://radio-freie-schweiz.ch/Sonderbericht%20Bundesgerichtsprozess.mp3

Bundesgericht - Hüter des Unrechts
Am Donnerstag, 1. Oktober 2009 beriet das Bundesgericht lachend in einer kameradschaftlichen Runde über drei Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Abstimmungsresultat der biometrischen Pässe eingereicht wurden. Wir von der Geistigen Landesverteidigung waren dabei. Während dieses Morgens wurde schonungslos aufgedeckt, wieso die Schweiz sicher keine Demokratie sein kann. Das Bundesgericht funktioniert als Macht erhaltende Instanz eines Systems, in dem der Staat tut, was er will. Das Bundesgericht nimmt die Funktion, dem Bürger Schutz vor staatlichen Eingriffen zu gewähren, nicht wahr. Die Urteilsberatung hat sich zugespitzt gesagt so angefühlt, wie wenn fünf vom Leben nichts wissende Richter mit den „Scheichen auf dem Tisch hochgelagert“ ein wenig mit Begriffen jonglieren, um anschliessend zu einem gewünschten Urteil zu kommen. Bezeichnender weise sagte der leitende Richter an einer Stelle: „Wir wissen, wie wir entscheiden werden, wir brauchen aber noch eine Begründung!“. Willkür vom Feinsten!


Worum ging es?
In unserer Beschwerde hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob ein Stimmbürger sich in einem anderen Kanton gegen Abstimmungen beschweren kann. Wir haben insofern gewonnen, als dass unsere ausserkantonalen Beschwerdeführer in Zug nun keine Bussen bezahlen müssen.

Das Bundesgericht beschloss, diese Frage offen zu lassen und unseren Antrag dazu somit nicht zu behandeln. Begründung dazu war, dass der Bürger sich einerseits bei einem anderen Kanton beschweren könne und bei einer Ablehnung sich beim Bundesgericht darüber beschweren könne. Andererseits könne der Bürger auch direkt ans Bundesgericht gelangen. An diesem Entscheid haben wir mehrerlei Kritik anzubringen.

Erstens, ist es gemäss Bundesgerichtsgesetz nur möglich, an das Bundesgericht zu gelangen, wenn bereits eine kantonale Instanz einen Entscheid gefällt hat. Das Bundesgericht gibt sich somit selbst die Kompetenz, als erste und letzte Instanz über eine Angelegenheit zu entscheiden. Dadurch wird der Instanzenzug verkürzt, der Bürger hat nicht die Möglichkeit, auch nur einmal zu rekurrieren.

Zweitens, hat es das Bundesgericht versäumt, festzuhalten, wie ein Bürger nun vorgehen muss, wenn er sich gegen eine Abstimmung beschweren möchte. Muss er zuerst an eine kantonale Instanz? Muss er riskieren, dass er von der kantonalen Instanz Kosten für die Beschwerde überbunden bekommt, gegen die er sich nur vor Bundesgericht wehren kann? Faktisch hat das künftig zur Folge, dass man für eine Beschwerde gegen das eidgenössische Ergebnis mit Vorschusskosten in der Höhe von 1‘000 CHF rechnen muss. Wer das finanzielle Risiko nicht eingehen kann, beschwert sich halt eben nicht. Justiz ist in der Schweiz eine Frage des Geldes!


Höher als Gott
Bei den anderen Beschwerden, die nicht von uns geführt wurden, wurde verlangt, dass eine schweizweite Neuauszählung angeordnet wird, weil das Ergebnis knapp war. Halten sie sich fest, das Bundesgericht brachte es nämlich auch in dieser Frage fertig, sich über jedwede Logik hinwegzusetzen!

Es wurde festgehalten, dass ein knappes Abstimmungsergebnis ein Grund für eine Neuauszählung sei. Bei den biometrischen Pässen sei das Resultat zwar „RELATIV KNAPP“ jedoch aber nicht „ÄUSSERST KNAPP“. Dies deswegen, weil der Unterschied 5‘504 Stimmen betrug. Dabei vernachlässigte das Bundesgericht bewusst, dass nicht 5‘504 Stimmen fehlten, sondern 2‘753 Stimmen, um das Resultat zu drehen. Weiter hielt es fest, dass in den Siebziger Jahren eine Neuauszählung auf kommunaler Ebene angeordnet wurde, weil da der Unterschied nur 20 Stimmen betrug. Das Bundesgericht verglich also die absoluten Zahlen einer eidgenössischen Abstimmung mit 3 Millionen Stimmen mit einer Abstimmung mit ein paar tausend Menschen. Diese Richter hätten mit dieser Vorgehensweise jede Klasse der Primarschule wiederholen müssen!


Werden sie aktiv! Räumen wir auf!
Einmal mehr wurde gezeigt, dass in der Schweiz sich über den Rechtsweg oder den offiziellen politischen Weg sich nichts zum Guten ändern wird. Der einzige Weg, etwas zu ändern, ist es, wenn einzelne Menschen beginnen aufzuwachen und sehen, was gespielt wird. Bitte hören sie sich unsere Podcast an, darin nehmen wir sehr ausführlich dazu Stellung, wie wir etwas verändern können.


Anhang:
Die einzelnen Richter:
Niccolo Raselli
Heinz Aemisegger
Michel Féraud
Bertrand Reeb
Jean Fonjallaz

Unsere Anträge:

  • Die Entscheide des Regierungsrates, den Beschwerdeführern Kosten in Höhe von 300.-- CHF aufzuerlegen, sind aufzuheben.

  • Die Legitimation der Beschwerdeführer, beim Regierungsrat des Kantons Zug eine Beschwerde einzureichen, ist festzustellen.

  • Die Abstimmungsbeschwerden sind für gültig zu erklären und der Vorinstanz zur neuen Beurteilung zurückzuverweisen. (Art. 107 Abs. 2 BGG)

  • Subsidär wird Verfassungsbeschwerde eingereicht.

  • Gerichtskosten und Prozesskostenentschädigung sind dem Beschwerdegegner aufzuerlegen.



Unsere Beschwerde

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